Verlässlich informiert bei Abwesenheit
Krankmeldung und Fehlzeiten im Überblick
So geht es
Was tue ich am besten?
Bitte melden Sie Ihr Kind im Krankheitsfall oder bei Abwesenheit bis 8:00 Uhr über IServ (krank.meldung@gs-rethen.eu ) ab, alternativ telefonisch zwischen 7:30 und 8:00 Uhr im Sekretariat.
Nach der Rückkehr ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich; bei längerer Erkrankung (über eine Woche) kann ein ärztliches Attest verlangt werden, zudem informieren sich Eltern über versäumte Inhalte.
Bei häufigem oder unentschuldigtem Fehlen erfolgt eine Klärung mit den Eltern, im Zweifel auch mit Attestpflicht oder weiteren Maßnahmen bis hin zur Einschaltung der Polizei.
Abmeldung
Die Krankmeldung erfolgt bis 8:00 Uhr über IServ oder alternativ telefonisch im Sekretariat.
Nachweise & Pflichten
Nach der Rückkehr ist eine schriftliche Entschuldigung notwendig; bei längerer Erkrankung kann ein ärztliches Attest verlangt werden.
Auffälligkeiten & Maßnahmen
Bei häufigem oder unentschuldigtem Fehlen werden Gespräche geführt und ggf. weitere Maßnahmen bis hin zur Einschaltung der Polizei eingeleitet.
